Export Compliance
Einhaltung der ExportkontrollbestimmungenDie Bundesrepublik Deutschland, Europa und die USA kontrollieren in Übereinstimmung mit internationalen Übereinkommen strikt die Ausfuhr von zivilen Gütern und Software, welche für die Verwendung von Massenvernichtungswaffen oder konventionellen Waffen genutzt werden könnten.
Maßgebend sind insbesondere das Außenwirtschaftsgesetz, die EG- Dual- Use- Verordnung VO(EG) Nr. 428/2009 sowie der U.S. Export Administration Act.
Die Bundesdruckerei GmbH und alle verbundenen Unternehmen sehen die Rechtskonformität mit den Exportkontrollregularien als substantiellen Bestandteil der Geschäftsführung an. Daher hat die Bundesdruckerei- Gruppe Verhaltensregeln erlassen und Strukturen eingerichtet, um die Einhaltung dieser Regularien sicherzustellen. Insbesondere kontrollieren die Exportkontrollabteilung und verwandte Abteilungen, ob Güter oder Software kontrolliert und ob Geschäftspartner in der Entwicklung von Massenvernichtungswaffen engagiert sind.
Die Bundesdruckerei stellt dabei sicher, dass
- bereits zum Zeitpunkt der Ausfuhr die nationalen Vorschriften des Empfangslandes berücksichtigt werden;
- die Güter nicht für rüstungsrelevante, kerntechnische oder waffentechnische Verwendung bestimmt sind;
- keine der auf den Sanktionslisten der Europäischen Gemeinschaft (insb. den VO (EG) Nr. 881/2002; VO (EG) Nr. 2580/2001), auf den US- Listen (insb. der Denied Persons List, der Entity List, der Specially Designated Nationals List, der Debarred List) oder in anderen Schwarzen Listen und Antiterrorismus- Listen der USA und der EU genannten Unternehmen und Personen beliefert werden.
In Ergänzung zu diesen regulatorischen Tätigkeiten treibt die Bundesdruckerei- Gruppe durch Schulungen die Weiterbildung der Mitarbeiter auf dem Gebiet der Exportkontrolle voran und fördert die Schaffung eines entsprechenden Bewusstseins.

Das Unternehmen

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