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Export Compliance

Einhaltung der Exportkontrollbestimmungen
Die Bundesrepublik Deutschland, die anderen EU-Mitgliedstaaten sowie weitere Staaten, unter ihnen Australien, Russland oder die USA, kontrollieren in Übereinstimmung mit internationalen Übereinkommen strikt die Ausfuhr von zivilen Gütern und Software, welche für die Verwendung von Massenvernichtungswaffen oder konventionellen Waffen genutzt werden könnten (insb. Wassenaar-Abkommen für Exportkontrollen von konventionellen Waffen und doppelverwendungsfähigen Gütern und Technologien).

Ziel dabei ist es, durch erhöhte Transparenz und Verantwortlichkeit, den internationalen Frieden und die Sicherheit der Staaten zu gewährleisten, indem der destabilisierenden Anhäufung von konventionellen Waffen und dazu gehörender Mehrzwecktechnologien in bestimmten Regionen und Staaten der Welt vorgebeugt wird.

Maßgebend sind hier neben den Embargo-Verordnungen der EU insbesondere das Außenwirtschaftsgesetz, die EG- Dual- Use- Verordnung VO(EG) Nr. 428/2009 sowie der U.S. Export Administration Act.

Die Bundesdruckerei GmbH und alle verbundenen Unternehmen sehen die Rechtskonformität mit den Exportkontrollregularien als substantiellen Bestandteil der Geschäftsführung an. Daher hat die Bundesdruckerei- Gruppe Verhaltensregeln erlassen und Strukturen eingerichtet, um die Einhaltung dieser Regularien sicherzustellen. Insbesondere kontrollieren die Exportkontrollabteilung und verwandte Abteilungen, ob Güter oder Software kontrolliert und ob Geschäftspartner in der Entwicklung von Massenvernichtungswaffen engagiert sind.

Die Bundesdruckerei stellt dabei sicher, dass

  • bereits zum Zeitpunkt der Ausfuhr die nationalen Vorschriften des Empfangslandes berücksichtigt werden;
  • die Güter nicht für rüstungsrelevante, kerntechnische oder waffentechnische Verwendung bestimmt sind;
  • keine Personen beliefert werden, die von den europäischen, deutschen oder anwendbaren Sanktionslisten der US-amerikanischen oder einer anderen Regierung erfasst sind (z.B. Einträge auf den Listen der EU aus den VO (EG) Nr. 881/2002, VO (EG) Nr. 2580/2001, VO(EU) Nr. 961/2010, der deutschen Frühwarnliste, US Denied Persons List, US Entity List, US Specially Designated Nationals List)

In Ergänzung zu diesen regulatorischen Tätigkeiten treibt die Bundesdruckerei- Gruppe durch Schulungen die Weiterbildung der Mitarbeiter auf dem Gebiet der Exportkontrolle voran und fördert die Schaffung eines entsprechenden Bewusstseins.

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