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Neuer Personalausweis
Seit 1. November 2010 wird in Deutschland der neue Personalausweis ausgegeben. Er kann alles, was der alte Personalausweis auch konnte - und noch viel mehr. Als handliches Dokument im Scheckkartenformat ist der neue Personalausweis weiterhin als sogenannter Sichtausweis zu verwenden. Darüber hinaus wird er für Bürger, die seine Zusatzfunktionen nutzen möchten, Transaktionen im Internet komfortabler und sicherer gestalten. Denn die auf dem Ausweis aufgedruckten Informationen sind zusätzlich digital auf dem integrierten Chip hinterlegt. So kann sich der Inhaber des neuen Personalausweises erstmals mit seinem Identitätsnachweis im Internet zu erkennen geben. Dabei behält er die volle Kontrolle über seine Daten. Abgesehen von der Online-Ausweisfunktion kann der Inhaber des neuen Personalausweises auf Wunsch auch die Qualifizierte Elektronische Signatur (QES) nutzen. Für die hoheitliche Ausweisfunktion steht es dem Bürger darüber hinaus frei, seine Fingerabdrücke im Chip des Ausweises speichern zu lassen. Das führt zu einer noch stärkeren Bindung zwischen Dokument und Inhaber.

Informationen zu dem neuen Dokument finden Sie auch auf www.personalausweisportal.de.

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