Elektronischer Aufenthaltstitel

Sicherheits-Chip
Der neue Personalausweis beinhaltet einen Sicherheits-Chip. Auf ihm sind alle Informationen abgelegt, die auf dem Dokument ohnehin sichtbar sind. Das sind - neben dem digitalen Lichtbild - die Daten der aufgedruckten maschinenlesbaren Zone von der Kartenrückseite, Familien- und Geburtsname, Vornamen, Doktorgrad, Tag und Ort der Geburt, Foto, Anschrift, Staatsangehörigkeit, Seriennummer sowie Ordens- oder Künstlername. Außerdem sind bei Personen ab dem sechsten Lebensjahr zwei Fingerabdrücke auf dem Chip hinterlegt. Die Kombination von Lichtbild und Fingerabdruck identifiziert den Ausweisinhaber eindeutig. Auf Wunsch können im Chip zusätzlich die Zertifikatsinformationen zur Nutzung einer Qualifizierten Elektronischen Signatur (QES) gespeichert werden.